Ich unterstütze Sie gerne dabei alte Wege zu erkennen und neue Wege gemeinsam zu entdecken. Dafür ist eine gute therapeutische Beziehung der Grundstein einer vertrauensvollen Arbeit.
Grundsätzlich ist für eine ergotherapeutische Behandlung eine ärztliche Zuweisung erforderlich. Die Kosten werden bei einer Heilmittelverordnung Nr. 18 zu 90 % von der Krankenkasse übernommen.
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, pro Heilmittelverordnung einen Eigenanteil von 10 % plus 10 € Verordnungsgebühr zu zahlen.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis vor. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Eigenanteilzahlungen befreit.
Bitte bringen Sie zum ergotherapeutischen Erstgespräch in meine Praxis folgendes mit:
Eine Heilmittelverordnung Nr. 18 (darf nicht älter als 14 Tage sein).
Ihren Befreiungsausweis, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlung befreit sind.
Ich biete Ihnen Ego State Therapie, Somatic Experiencing und wingwave als private Leistungen an.
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
* nach dem Heilpraktikergesetz